Planung und Konzession
Durch Hessische Konzession vom 15. August 1845 erhielt die Hessische Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft
die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Strecke von Mainz Süd nach Oppenheim.
Der Anschluß der Strecke an die Pfälzische Ludwigsbahn wurde durch Staatsvertrag zwischen Bayern und
Hessen vom 28. August 1852 geregelt. (Der Staatsvertrag und die Konzession sind abgedruckt in den
Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft, Ausgabe 1869)